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Zentralisierter richterlicher Bereitschaftsdienst

Zentralisierter richterlicher Bereitschaftsdienst

Seit dem 01.01.2020 wird der richterliche Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Aurich zentral organisiert. Seither unterhält nicht mehr jedes Amtsgericht einen eigenen Bereitschaftsdienst. Vielmehr stehen nunmehr einheitliche Ansprechpartner im richterlichen Eildienst für die Bezirke der Amtsgerichte Aurich, Emden, Leer, Norden und Wittmund zur Verfügung.


Der bezirksweite richterliche Bereitschaftsdienst ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

montags bis donnerstags

von 06:00 Uhr bis 8:30 Uhr und

von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr

freitags und an Tagen vor dienstfreien Tagen

von 06:00 Uhr bis 08:30 Uhr und

von 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr

an dienstfreien Tagen

(Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie 24.12. und 31.12.)

von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr.


Der richterliche Bereitschaftsdienst umfasst lediglich unaufschiebbare richterliche Amtshandlungen (wie z. B. Haft- und sonstige Freiheitsentziehungsmaßnahmen).

Die Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes ist auf die vorgenannten Zeiten beschränkt. Er soll lediglich sicherstellen, dass eilbedürftige richterliche Maßnahmen, die außerhalb der Geschäftszeiten der Amtsgerichte erforderlich werden, zeitgerecht getroffen werden können. Außerhalb der vorgenannten Bereitschaftszeiten erfolgt die Antragstellung daher auch weiterhin bei den jeweils örtlich zuständigen Amtsgerichten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages.

Die Einzelheiten regelt ein Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Aurich:

- Beschluss des Präsidiums für den LG Bereitschaftsdienst 2024

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