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Mediation beim Güterichter des Landgerichts

Einigen Sie sich (selbst-)bestimmt! – „In Güte“

1. Was bedeutet „In Güte“?

In einer Güterichterverhandlung bestimmen Sie selbstständig, wie Sie Ihren Prozess lösen. Speziell ausgebildete Güterichter „moderieren“ als neutrale Dritte Ihre Ansätze und erarbeiten mit Ihnen zusammen eine gemeinsame, befriedende und nachhaltige Lösung. Sie nutzen dabei überwiegend die Methode der Mediation. Mediation ist ein anerkanntes Verfahren, bei der die Kommunikation unter den Beteiligten im Vordergrund steht und gefördert wird.

Die Gesprächsatmosphäre ist fair und konstruktiv, die Teilnahme freiwillig. Jeder Beteiligte kann zu Wort kommen und Lösungsvorschläge präsentieren. Der Güterichter trifft dabei keine Entscheidung, sondern gibt dem Gespräch Struktur, zeigt Wege aus festgefahrenen Situationen auf und unterstützt beim selbstbestimmten Finden einer sinnvollen und sachgerechten Lösung.

Das Güterichterverfahren bietet sich in jedem Rechtsgebiet an. Egal, ob zwischen Erben, bei Bauvorhaben, Auseinandersetzung von Gesellschaftern, es gibt meistens eine Lösung; vielfach eine an die niemand vorher gedacht hat.

2. Vorteile des Güterichterverfahrens

Sie einigen sich selbstbestimmt und gesichtswahrend. Das Güterichterverfahren ist vertraulich! Das sorgt für eine tragfähige und nachhaltige Beziehung für die Zukunft, sei es in der Familie oder im Geschäftsleben. So können oft auch über das Verfahren hinausgehende, die Beteiligten belastenden Umstände, gelöst werden.

Das braucht Zeit und Empathie. Die nehmen wir uns gemeinsam. Hintergründe und Interessen der Beteiligten haben so Raum entwickelt und einer für alle Seiten tragbaren Lösung zugeführt zu werden. Im Mittelpunkt stehen Sie und das, was Sie zu sagen haben.

Ein Güterichtertermin wird vielfach sehr kurzfristig anberaumt, ein Zeitverlust in dem Hauptverfahren tritt dann nicht ein. Aufwändige, vorbereitende Schriftsätze sind nicht nötig und meist gelingt es in einer ausführlichen Sitzung die Sache aufzuarbeiten und eine Lösung zu finden.

3. Benötige ich für das Güterichterverfahren einen Rechtsanwalt?

Wir leisten vieles, aber einen Rechtsrat oder eine rechtliche Bewertung erhalten Sie von uns grundsätzlich nicht.

Um zu gewährleisten, dass Sie auch über rechtliche Aspekte informiert sind, ist eine anwaltliche Begleitung sinnvoll. Ihr Rechtsanwalt wird ebenfalls an der Güterichterverhandlung teilnehmen und kann sie unterstützen eine Einigung in Ihrem Interesse herbeizuführen.

4. Wir machen das gerne!

Zusätzliche Gerichtskosten entstehen Ihnen durch das Güterichterverfahren nicht. Finden wir eine einigende Lösung, ist das gerichtliche Verfahren damit beendet und es fallen sogar nur 1/3 der Gerichtsgebühren an. Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren wieder an den zuständigen Richter abgegeben und dann dort weitergeführt. Verlauf und Inhalt der Gespräche vor dem Güterichter bleiben - sofern vereinbart - vertraulich und ausschließlich unter den Beteiligten.

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