- Pressestelle des Landgerichts
- Barrierefreiheit
- Gesetze & Verordnungen
- Justiz-Portal
- Service-Portal
- Videoverhandlung im Zivilprozeß, § 128 a ZPO
- Elektronischer Rechtsverkehr
- Notarinnen und Notare
- Informationen für Schöffinnen und Schöffen
- Informationen zum Opferschutz
- Apostillen und Legalisationen
- Hinweise für Zeuginnen und Zeugen
- Erläuterung der Aktenzeichen
- Linkliste
- Sitemap
Apostillen und Legalisationen
Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen)
Im Ausland werden öffentliche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt
sind. Die Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.
Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab
auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin.
ZUSTÄNDIGKEITEN:
Das Landgericht Aurich ist für folgende Urkunden zuständig:
- Notarielle Urkunden (z.B. Vollmachten, Verträge) von Notaren mit Sitz im LG-Bezirk Aurich
- Gerichtsurkunden (z.B. Erbschein, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug) von Gerichten im LG-Bezirk Aurich
Privatrechtliche Unterlagen sind vorher durch einen Notar beglaubigen zu lassen.
Antrag:
Sie können ihren Antrag unter Beifügung der zu beglaubigenden Urkunde/n und unter Angabe des jeweiligen
Empfängerlandes auf dem Postweg an folgende Adresse richten:
Landgericht Aurich
-Abt. Apostille/Legalisation-
Schloßplatz 3
26603 Aurich
Hierzu können Sie das bereitgestellte Antragsformular benutzen.
In dringenden Ausnahmefällen kann ein Antrag auch persönlich abgegeben werden.
Geschäftszeiten und Ansprechpartner:
Nur nach vorheriger Vereinbarung!
Zuständige Serviceeinheit ist unter 04941 9998-117 zu erreichen.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Erteilung einer Apostille oder Legalisation (Überbeglaubigung) beträgt
in der Regel 1 - 3 Tage nach Eingang des Antrages.
Kosten:
Je notarielle Urkunde entsteht eine Festgebühr in Höhe von 25,00 € (Nr. 1310 des Geb.Verz. zum JVKostG).
Bescheinigungen über die Beurkundungsbefugnis eines Justizbeamten (z.B. gerichtliche Beschlüsse und Urteile,
Registerauszüge) entsteht eine Festgebühr in der Höhe von 15,00 € (Nr. 1311 des Geb.Verz. zum JVKostG).
Die Kosten für die Erteilung der Apostille sind im Voraus zu begleichen.
Bitte überweisen Sie den Betrag und geben Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt an:
Kontoverbindung |
Empfänger |
Landgericht Aurich |
Konto |
Konto-Nr. 106024250 bei der NordLB (BLZ 250 500 00) |
|
IBAN |
DE51 2505 0000 0106 0242 50 |
|
BIC |
NOLADE2HXXX |
|
Verwendungszweck |
NZS 9101 Ea + „Namen des Antragsstellers oder Urkunden-Nr.“ |
HINWEISE FÜR ÜBERSETZUNGEN:
Für Übersetzungen ist das Landgericht Hannover zuständig, sofern die Übersetzung von einem beim
Landgericht Hannover ermächtigten/zugelassenen Übersetzer erstellt wurde.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Landgerichts Hannover.