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Antrag auf Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Bei Rechtsdienstleistungen handelt es sich um juristische Dienstleistungen. In Deutschland werden sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt.
Umfassende Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin oder diesen gleichgestellten Personen nach den geltenden Rechtsvorschriften erbracht werden.
Wer aufgrund besonderer Sachkunde außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen:
· Inkassodienstleistungen
· Rentenberatung
· Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht
Für den Antrag ist das Landgericht Aurich zuständig. Sie können den Antrag schriftlich oder auch online stellen.
Weitere Informationen und zum Online-Antrag gelangen Sie hier.