Artikel-Informationen
erstellt am:
21.01.2021
Seit dem 01.01.2020 ist im Bezirk des Landgericht Aurich, welcher die Amtsgerichtsbezirke Aurich, Emden, Leer, Norden und Wittmund umfasst, ein zentralisierter richterlicher Bereitschaftsdienst installiert. In den Jahren zuvor hatte jedes Amtsgericht noch einen eigenen Bereitschaftsdienst mit wechselnden internen Zuständigkeiten vorgehalten. Nunmehr wird der Eildienst im Landgerichtsbezirk von zwei Bereitschaftsrichtern sichergestellt, welche den jeweiligen Antragstellern als feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Nach einer gemeinsamen Evaluation des ersten Geschäftsjahres sind die Präsidentin des Landgerichts sowie die DirektorInnen der Amtsgerichte des Bezirks zu der Bewertung gelangt, dass sich das neue Eildienst-Konzept bezirksweit auf allen Ebenen bewährt hat. „Die Akzeptanz im Antragsteller- und Kollegenkreis ist nicht zuletzt aufgrund der vereinfachten Abläufe groß“ so die Präsidentin des Landgerichts Frauke Seewald.
Der richterliche Bereitschaftsdienst umfasst unaufschiebbare richterliche Amtshandlungen und ist lediglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Gerichte erreichbar. Während der Geschäftszeiten bleiben die jeweiligen Amtsgerichte auch weiterhin für Eilanordnungen ausschließlich zuständig.
In den Zuständigkeitsbereich des Bereitschaftsdienstes fallen dabei vor allem Freiheitsentziehungsmaßnahmen (wie z. B. Untersuchungs- und Abschiebehaft oder zivilrechtliche sowie betreuungsrechtliche Unterbringungen bzw. solche nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)). Aber auch die Durchführung weiterer wesentlicher strafprozessualer Maßnahmen in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren bedarf der richterlichen Anordnung, wie etwa Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 haben die Bereitschaftsrichter insgesamt 518 Dienstgeschäfte während Bereitschaftsdienstzeiten abgearbeitet. Hiervon entfielen
154 auf den Amtsgerichtsbezirk Aurich (30%)
125 auf den Amtsgerichtsbezirk Emden (24%)
114 auf den Amtsgerichtsbezirk Norden (22%)
88 auf den Amtsgerichtsbezirk Leer (17%)
37 auf den Amtsgerichtsbezirk Wittmund (7%)
Ein Schwerpunkt der Dienstgeschäfte im richterlichen Bereitschaftsdienst lag bei den Unterbringungsangelegenheiten (369). Hierneben waren die Bereitschaftsrichter u. a. mit 43 Haftsachen (einschließlich Abschiebehaft und Verkündung bestehender Haftbefehle); 61 Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmeanordnungen; 9 Obduktionsanordnungen sowie 17 Blutentnahmeanordnungen befasst. Im Zuge ihrer Tätigkeit haben die Bereitschaftsrichter insgesamt rund 16.000km zurückgelegt.
Weitere Informationen zum zentralisierten richterlichen Bereitschaftsdienst finden sich auf der Internetseite des Landgerichts.
Hinweis:
Es besteht noch Bedarf an geeigneten Personen, die bereit sind, sich in einem Amtsgerichtsbezirk ihrer Wahl in zivilrechtlichen Unterbringungsangelegenheiten außerhalb der Geschäftszeiten und an den Wochenenden gegen eine Aufwandsentschädigung als sog. Verfahrenspfleger zu engagieren. Verfahrenspfleger sind regelmäßig bei der richterlichen Anhörung anwesend und nehmen dort die Interessen der Betroffenen wahr. Interessenten können sich unter Angabe ihrer (nicht notwendigerweise juristischen) Qualifikation per E-Mail an die Pressestelle des Landgerichts wenden.
Nr. 8/21
S. Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
21.01.2021