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Verurteilungen wegen schwerer Brandstiftung und Vergewaltigung rechtskräftig

Mit Urteil vom 31.05.2021 (11 KLs 16/20) hat die 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 81 Jahre alten Angeklagten aus Moormerland wegen schwerer Brandstiftung für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im November 2019 ein in seinem Miteigentum stehendes Wohnhaus in Moormerland aus finanziellen Motiven heraus mittels Benzin in Brand gesetzt hatte, ohne dass Menschen zu Schaden gekommen waren.

Mit Urteil vom 28.05.2021 (13 KLs 19/20) hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich einen heute 22 Jahre alten Angeklagten aus Südbrookmerland der Vergewaltigung zum Nachteil einer widerstandsunfähigen Jugendlichen schuldig gesprochen und zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Auch diesem Urteil lag eine Tat aus dem November 2019 zugrunde. Zum Zeitpunkt der Tat war der Angeklagte 20 Jahre alt.

Mit Beschlüssen vom 19.10.2021 (3 StR 345/21) und 06.10.2021 (3 StR 347) hat der Bundesgerichtshof die Revisionen beider Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung der Urteile keine Rechtsfehler zum Nachteil der jeweiligen Angeklagten ergeben haben.

Beide Urteile sind damit rechtskräftig.


Nr. 58/21
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich


Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2021

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