Artikel-Informationen
erstellt am:
01.12.2020
Mit Urteil vom 27.02.2020 (11 KLs 21/19) hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs 60 Jahre alten Moormerländer wegen Vergewaltigung in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.
Nunmehr hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Aurich mit Beschluss vom 27.10.2020 (3 StR 217/20) im Wesentlichen bestätigt und lediglich den Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen Vergewaltigung in 32 Fällen schuldig gesprochen wird. Hinsichtlich einer Tat ist das Verfahren nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt worden.
Die Verurteilung des Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren ist damit rechtskräftig.
Nr. 22/20
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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01.12.2020