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Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes rechtskräftig


Mit Urteil vom 16.03.2021 (11 Ks 4/20) hatte die 1. Große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Aurich einen seinerzeit 22 Jahre alten Angeklagten aus Wiesmoor wegen Mordes sowie wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich hatte die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Die Kammer hatte u.a. festgestellt, dass der Angeklagte im September 2020 im betrunkenen Zustand in einer Tankstelle in Wiesmoor ein männliches Opfer aus Wut über die Beschädigung seines Autos mit elf Messerstichen getötet hatte.

Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Beschluss vom 14.09.2021 (4 StR 231/21) nunmehr als unbegründet verworfen, nachdem die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Nr. 51/21
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2021

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