Artikel-Informationen
erstellt am:
12.02.2026
Mit Urteil vom 26. Mai 2025 (Az.: 19 KLs 5/25) hatte die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 58 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen Zuhälterei und Betruges in 38 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Diese Verurteilung wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte in den Jahren 2023 und 2024 u.a. eine Geschädigte, die der Prostitution nachging, ausgebeutet hatte und zum Nachteil einer weiteren Geschädigten 38 Betrugstaten begangen hatte. Durch die Taten hatte der Angeklagte einen Gesamtbetrag von 56.540,00 Euro erlangt.
Die gegen das Urteil von dem Angeklagten eingelegte Revision wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2025 (Az.: 3 StR 463/25) unter Abänderung der Einziehungsentscheidung bezüglich sichergestellter Mobiltelefone des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nr. 8/26
Drosten
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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12.02.2026