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Verurteilung wegen Überfalls auf eine Spielothek in Aurich rechtskräftig

Mit Urteil vom 14.11.2024 (Az. 11 KLs 3/24) hat das Landgericht Aurich – Schwurgericht – einen heute 52 Jahre alten Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Revision des Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte sich am 27.01.2024 in Weener zur Wohnung des später Getöteten begab. Nachdem das Opfer dem Angeklagten zunächst unter Vorhalt eines Fleischermessers bedeutete, das Grundstück zu verlassen, erstach der Angeklagte das Opfer in dessen Wohnung mit mehreren Messerstichen.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 02.04.2025 (Az. 3 StR 71/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.




Nr. 23/25

Dr. Gralla
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2025

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