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Verurteilung wegen Überfalls auf eine Spielothek in Aurich rechtskräftig

Mit Urteil vom 10.12.2024 (Az. 19 KLs 17/24) hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 32 Jahre alten Angeklagten, zuletzt wohnhaft in Aurich, wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Die Revision des 32-jährigen Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte sich am 30.06.2024 in eine Spielothek in Aurich begab und dort unter Vorhalt einer Schreckschusspistole die Herausgabe von Geld forderte. Die Beute betrug 500,00 €, der Angeklagte konnte circa 40 Minuten nach der Tat durch die Polizei Aurich festgenommen werden.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des 32-jährigen Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.03.2025 (Az. 3 StR 46/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Nr. 20/25
Dr. Gralla
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2025

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