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Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zum Nachteil eines Säuglings rechtskräftig


Mit Urteil vom 28.05.2021 hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich eine heute 35-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Leer der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen und sie zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Die Kammer hatte festgestellt, dass die Angeklagte am 09.11.2017 ihr damals 4 Monate altes Kind aus einer Übermüdungs- und Überforderungssituation heraus mehrere Male mit erheblichem Krafteinsatz heftig vor und zurück geschüttelt hatte, um das fortwährende Schreien des Kindes zu unterbrechen. Nach Bewertung der Kammer hatte die Angeklagte hierbei den Tod des Säuglings billigend in Kauf genommen. Das Kind erlitt Einblutungen und eine Hirnschwellung. Es verstarb am 16.11.2017 im Krankenhaus an den Folgen eines schweren Schütteltraumas.

Die seitens der Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 02.11.2021 (Az. 3 StR 379/21) verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Nr. 66/21
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich



Artikel-Informationen

erstellt am:
21.12.2021

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