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erstellt am:
31.03.2025
Mit Urteil vom 27.08.2024 (Az. 19 KLs 13/24) hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 26 Jahre alten Angeklagten und einen 33 Jahre alten Angeklagten, beide zuletzt wohnhaft in Papenburg, u. a. wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Die Revision des 33-jährigen Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Der 26-jährige Angeklagte hatte seine Revision im Laufe des Verfahrens zurückgenommen.
Die Kammer hatte festgestellt, dass die Angeklagten am 04.02.2024 in Westoverledingen gemeinsam die Wohnung des Geschädigten aufgesucht haben, um diesem zum Ausgleich einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung Geld abzunehmen. Die beiden Angeklagten schlugen dabei auf den Geschädigten ein, fesselten ihn an den Händen und Füßen und verletzten ihn mit einem Messer. In der Folge nahmen sie dem Geschädigten sein Handy und sein Portmonee ab.
Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des 33-jährigen Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.02.2025 (Az. 3 StR 9/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nr. 15/25
Schmagt
Landgericht Aurich
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31.03.2025