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erstellt am:
06.02.2025
Mit Urteil vom 16.07.2024 (Az. 11 KLs 8/22) hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 27 Jahre alten Angeklagten aus Wiesmoor wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Den weiteren 34 Jahre alten Angeklagten hatte die Kammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen.
Die Verurteilung des 27-jährigen Angeklagten wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt als Polizeibeamter tätig war, im Rahmen eines Einsatzes in Emden den Kopf einer psychisch auffälligen Person, die durch andere Polizeibeamte bereits fixiert wurde, mindestens zweimal auf den Asphalt geschlagen hat.
Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 21.01.2025 (Az. 3 StR 579/24) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nr. 08/25
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06.02.2025