Artikel-Informationen
erstellt am:
27.08.2025
Mit Urteil vom 10.01.2025 (Az. 11 KLs 10/23) hat das Landgericht Aurich – 2. Große Strafkammer – den inzwischen 67jährigen Angeklagten aus Berumbur wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in 6 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Revision des Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte zwischen 2021 und 2022 gesetzlicher Betreuer der damals 40jährigen, kognitiv eingeschränkten Geschädigten war. In Kenntnis ihrer intellektuellen Einschränkungen kam es im Tatzeitraum zu insgesamt sechs Vergewaltigungen. Der Angeklagte hat die Taten teils abgestritten, teils vorgetragen, dass sexuelle Kontakte stets einvernehmlich erfolgt seien.
Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 05.08.2025 (Az. 3 StR 175/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nr. 43/25
Dr. Gralla
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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27.08.2025