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Verurteilung eines 55jährigen aus Südbrookmerland wegen Vergewaltigung in 51 Fällen rechtskräftig

Mit Urteil vom 18.12.2024 (Az. 11 KLs 70/23) hat das Landgericht Aurich – 4. Große Strafkammer – den inzwischen 55jährigen Angeklagten aus Südbrookmerland wegen Vergewaltigung in 51 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Die Revision des Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im Zeitraum von 2019 bis 2023 die körperlich schwer eingeschränkte 25jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in 51 Fällen vergewaltigte.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.04.2025 (Az. 3 StR 129/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Nr. 29/25

Dr. Gralla
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2025

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