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Verurteilung eines 53jährigen aus Rhauderfehn wegen Vergewaltigung in 5 Fällen und sexuellen Übergriffs in 1 Fall rechtskräftig.

Mit Urteil vom 19.12.2024 (Az. 13 KLs 9/24) hat das Landgericht Aurich – 1. Große Jugendkammer – den inzwischen 53jährigen Angeklagten aus Rhauderfehn wegen Vergewaltigung in 5 Fällen, in 4 Fällen in Tateinheit mit Überlassung von Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch und wegen sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Überlassung von Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Revision des Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte den damals 14jährigen Nebenkläger in einem Angelverein kennenlernte. Im Jahr 2024 kam es nach bzw. während gemeinsamer Angelausflügen zu mehreren sexuellen Übergriffen, darunter auch Vergewaltigungen – teils in der Wohnung des Angeklagten, teils am See. Hierbei überließ der Angeklagte dem Nebenkläger auch mehrfach vorangehend Cannabis, um ihn gefügiger zu machen. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09.07.2025 (Az. 3 StR 205/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.



Nr. 42/25


Dr. Gralla
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.08.2025

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