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erstellt am:
23.09.2025
Mit Urteil vom 20.02.2025 (Az.: 19 KLs 2/25) hat das Landgericht Aurich – 4. Große Strafkammer – den inzwischen 31jährigen syrischen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Revision des Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte im September 2023 in der Nähe des Tanzlokals „La Grotta“ mit gemeinsam mit zwei weiteren Personen unterwegs war. Aus dieser Gruppe wurde eine Frau aus einer anderen Personengruppe, der auch der Nebenkläger angehörte, verbal bedroht. Der Nebenkläger trat dazwischen und wurde hierfür aus der Gruppe des Angeklagten mit einer Dose eines Energydrinks beworfen. Die Personengruppe um den Nebenkläger entfernte sich zunächst, der Nebenkläger wollte die Situation aber nicht ungeklärt lassen. Der Nebenkläger holte sein geliehenes E-Bike und fuhr zu dem Angeklagten zurück. Der Angeklagte reagierte hierauf aggressiv und schlitzte mit einer Glasscheibe den Vorderreifen des Fahrrades auf. Der Nebenkläger wollte sein Fahrrad von weiteren Schäden bewahren und ergriff den Angeklagten. Dieser stach sodann mit der Glasscherbe in den Rücken des Nebenklägers. Diese Verletzung musste notärztlich behandelt werden, der Nebenkläger war mehrere Wochen arbeitsunfähig.
Die Kammer hat ebenfalls festgestellt, dass der Angeklagte bereits zuvor im März 2023 in Emden innerhalb des Tanzlokals „La Grotta“ eine andere Person mit dem Boden einer Bierflasche mehrfach geschlagen hatte.
Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 03.09.2025 (Az. 3 StR 316/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nr. 49/25
Dr. Gralla
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
23.09.2025