Artikel-Informationen
erstellt am:
08.01.2026
Mit Urteil vom 18.07.2025 (Az.: 19 KLs 7/25) hat das Landgericht Aurich – 4. Große Strafkammer – den inzwischen 31jährigen Angeklagten aus Papenburg wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Die Revision des Angeklagten wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte im Februar 2025 die Wirtin und ihren Angestellten beim Abschließen ihres Pubs in Leer unter Vorhalt eines Messers aufforderte, einen Geldbetrag von 100 €, eine Flasche Schnaps und eine Flasche Cola herauszugeben. Im Anschluss verließ er mit der Beute den Pub. Die hinzugerufene Polizei konnte den Angeklagten noch in derselben Nacht festnehmen, seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft
Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.12.2025 (Az. 3 StR 459/25) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nr. 01/26
Dr. Gralla
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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08.01.2026