Artikel-Informationen
erstellt am:
26.01.2021
Aufgrund der jüngsten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen haben die Präsidentin des Landgerichts Aurich und die Direktoren der Amtsgerichte Emden, Leer, Wittmund und Norden sowie die Direktorin des Amtsgerichts Aurich in Ausübung ihres jeweiligen Hausrechts eine Intensivierung der Maskenpflicht in sämtlichen Gerichtsgebäuden des gesamten Landgerichtsbezirks beschlossen.
Demnach sind alle Besucherinnen und Besucher sowie sämtliche Verfahrensbeteiligte mit sofortiger Wirkung verpflichtet, innerhalb der vorgenannten Gebäude eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske oder Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Alltagsmasken, Stoffmasken oder sonstiger Mund-Nasen-Schutz unterhalb des vorgenannten Standards sind ab sofort nicht mehr zulässig. Damit gilt in den ostfriesischen Gerichten der gleiche hohe Schutzstandard wie in Lebensmittelgeschäften oder dem öffentlichen Nahverkehr.
Die medizinischen Masken müssen selbst mitgebracht werden; sie können von den Gerichten nicht bereitgestellt werden. Mit entsprechendem Mundschutz ist die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen weiterhin gewährleistet.
Hierneben werden alle Rechtsuchenden sowie Besucherinnen und Besucher der ostfriesischen Gerichte nochmals dringend aufgefordert, vor Betreten der Gerichtsgebäude kritisch zu hinterfragen, ob das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet. Insbesondere wird dringend gebeten, vor Aufsuchen der Gerichte zu klären, ob sich ein Anliegen auch telefonisch oder schriftlich klären lässt.
Abschließend weisen die Präsidentin des Landgerichts sowie die DirektorInnen der Amtsgerichte darauf hin, dass die Gerichtsgebäude unmittelbar nach Beendigung des Termins bzw. Erledigung des Anliegens wieder zu verlassen sind. Insbesondere ist es untersagt, sich in Gruppen in den Gerichtsgebäuden aufzuhalten.
„Für den Rechtsstaat ist es von zentraler Bedeutung, dass die Gerichte auch in diesen schweren Zeiten handlungsfähig bleiben. Wir müssen daher alles tun, um Bedienstete und Besucher unseres Hauses so gut wie möglich zu schützen“ so die Präsidentin des Landgerichts.
Nr. 9/21
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
26.01.2021