Artikel-Informationen
erstellt am:
03.06.2020
Im Hinblick auf die bereits eingetretenen, aber auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Krise hat das Landgericht Aurich seine Möglichkeiten zur Verhandlung per Videokonferenz erweitert.
Schon Ende 2013 hat der Gesetzgeber durch Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) die Möglichkeit eröffnet, Verhandlungen in Zivilsachen auch im Wege der Bild- und Tonübertragung durchzuführen (§ 128a ZPO). Damit wurde der Grundsatz, dass die Parteien eines Zivilprozesses bzw. deren Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung persönlich im Gerichtssaal anwesend sein müssen, gelockert. Bisher ist von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht worden, zumal sich auch die technischen Möglichkeiten der Umsetzung erst in jüngster Zeit verbessert haben.
Die Präsidentin des Landgerichts Frauke Seewald erklärt dazu:
„Alle Gerichte unseres Bezirks stehen angesichts der Corona/COVID-19-Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Dank des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir aber zumindest einen eingeschränkten Dienstbetrieb der Gerichte gewährleisten, so dass dringende Anliegen der Rechtssuchenden bearbeitet werden können. Gerade in Zivilsachen ist der Sitzungsbetrieb derzeit aber fast vollständig zum Erliegen gekommen. Wir müssen jetzt Möglichkeiten der Verhandlung schaffen und sicherstellen, dass wir nach einer Aufhebung der Beschränkungen zu einem geordneten Sitzungsbetrieb zurückkehren und ausgefallenen Termine nachholen können.“
Vor diesem Hintergrund wurden am Landgericht Aurich die technischen Bedingungen zur Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung kürzlich verbessert und die Technik nun nutzbar gemacht. Es wurde eigens ein Sitzungssaal mit der erforderlichen Videokonferenzanlage ausgestattet. Diese ermöglicht die Abhaltung von Verhandlungen im Zivilprozess ohne bzw. bei nur teilweiser Anwesenheit der Prozessbeteiligten im Gerichtssaal. So können etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder auch gerichtlich bestellte Sachverständige per Videokonferenz (z.B. aus dem eigenen Büro heraus) an der öffentlichen Verhandlung teilnehmen. Auch die Vernehmung ortsabwesender Zeugen ist so grundsätzlich möglich. Dabei sind für alle Teilnehmer der Videokonferenz sämtliche übrigen Verfahrensbeteiligten, einschließlich des Gerichts, zu jeder Zeit hör- und sichtbar. Das Ton- und Bildsignal sämtlicher Konferenzteilnehmer wird über einen Bildschirm im Sitzungssaal des Gerichts in Echtzeit wiedergegeben, sodass auch die interessierte Öffentlichkeit den Verlauf der Sitzung jederzeit im Gerichtsaal verfolgen kann.
Durch die Videoverhandlung können zeitaufwändige Anreisen auswärtiger Verfahrensbeteiligter vermieden und zudem Reisekosten eingespart werden. Dadurch besteht zugleich eine höhere Flexibilität bei der Terminierung, da gerade auswärtigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an einem Tag die Teilnahme an mehreren Verfahren an verschiedenen Gerichten ermöglicht wird. Hierdurch können Zivilverfahren beschleunigt werden. Die technischen Voraussetzungen für die (kostenlose) Nutzung der Videokonferenz sind gering. Neben einer hinreichend stabilen Internetleitung benötigen die Konferenzteilnehmer lediglich eine internetfähige Kamera (sog. Webcam), ein PC-Mikrofon sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Die erforderliche Software wird bei Bedarf automatisch und kostenlos zum Download bereitgestellt.
Präsidentin des Landgerichts Frauke Seewald:
„Wir möchten alle Verfahrensbeteiligten ermutigen, in geeigneten Fällen von dieser Technik Gebrauch zu machen, damit Verzögerungen der Verfahren im Interesse der Rechtssuchenden soweit wie möglich vermieden werden können“.
(Anm. Sofern Bedarf an einem Lichtbild der Anlage besteht, wird um Kontaktaufnahme gebeten)
Nr. 7/2020
Wolfgang Gronewold
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
03.06.2020