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Urteile der 1. Großen Jugendkammer und der 3. Großen Strafkammer rechtskräftig


Mit Urteil vom 21.01.2021 hatte die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich (Az. 13 KLs 20/20) die seinerzeit 22- und 24-jährigen Angeklagten aus Bergkamen bzw. Friedeburg der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und die Angeklagten jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Kammer hatte festgestellt, dass die Angeklagten von dem Geschädigten unter Vorhalt eines Elektroschockers insgesamt 950 € gefordert hatten und ihm schließlich sein Mobiltelefon als Pfand abnahmen. Die hiergegen durch die Angeklagten eingereichte Revision ist vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.08.2021 (Az. 3 StR 191/21) als unbegründet verworfen worden.

Mit Urteil vom 05.05.2021 hatte die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich (Az. 11 KLs 6/19) eine seinerzeit 47-jährige Angeklagte aus Esens wegen Betruges in 135 Fällen, sowie wegen versuchten Betruges unter Einbeziehung einer Entscheidung des Amtsgerichts Wittmund zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt und zusätzlich eine Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 25.651,53 € angeordnet. Die Kammer hatte festgestellt, dass die Angeklagte Onlineverkäufe tätigte, obwohl sie nicht im Besitz der veräußerten Waren war. Auch deren Revision ist zwischenzeitlich durch den Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 10.08.2021 als unbegründet verworfen worden (Az. 3 StR 246/21).

Beide Urteile sind damit rechtskräftig.

Nr. 46/21

Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2021
zuletzt aktualisiert am:
02.09.2021

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