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Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

Mit Urteil vom 03. Juli 2023 (Az.: 19 KLs 10/23) hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 39 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Diese Verurteilung wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im Oktober 2022 in einem Wohnhaus in Westoverledingen mit einer unbekannt gebliebenen Waffe aus kurzer Distanz drei Mal auf seine Partnerin geschossen hat. Die Geschädigte hat durch die Schüsse Schürfwunden erlitten.

Die gegen das Urteil von dem Angeklagten eingelegte Revision wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2023 (Az.: 3 StR 403/23) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Nr. 06/24

Schmagt
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2024

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