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Urteil wegen besonders schweren Raubes rechtskräftig


Mit Urteil vom 02.11.2021 hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich (Az. 11 KLs 23/21) einen heute 48 Jahre alten Angeklagten wegen besonders schweren Raubes schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im November 2020 auf der Nordseeinsel Borkum in der Wohnung des männlichen Opfers nicht nur die Rückzahlung eines zuvor übergebenen vierstelligen Geldbetrages, sondern darüber hinaus auch die Übergabe eines weiteren (ebenfalls vierstelligen) Geldbetrages von diesem herausverlangte, obgleich der Angeklagte wusste, jedenfalls auf diesen Mehrbetrag keinen Anspruch zu haben. Nach den getroffenen Feststellungen hatte der Angeklagte dem Opfer, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, ein Teppichmesser mit ausgefahrener Klinge an den Hals gehalten. Er nahm letztlich das vom Opfer mitgeführte Bargeld (EUR 35,-) sowie einige Wertgegenstände an sich und kündigte dem Opfer an, es umbringen zu wollen, wenn er das nächste Mal wiederkomme und der Zeuge dann erneut nicht zahlen könne. Die Wertgegenstände wurden, mit Ausnahme des Geldes, später am Baltrumer Hafen aufgefunden und gelangten an das Opfer zurück.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.04.2022 (Az. 3 StR 100/22) als unbegründet verworfen, nachdem die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Nr. 24/22

Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich



Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2022

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