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Strafverfahren wegen versuchten Tötungsdelikts am 17.09.2019 in Norden-Norddeich

Urteil des Landgerichts Aurich vom 19.03.2020 ist rechtskräftig

Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich vom 19.03.2020 gegen einen zur Tatzeit 34-jährigen Angeklagten aus Norden wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung ist rechtskräftig. Die Kammer hatte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 4.08.2020 als unbegründet verworfen.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte am 17.09.2019 versucht, seine 32-jährige Ehefrau durch mindestens 14 Messerstiche in Hals, Nacken und Rücken zu töten. Die Frau, Mutter von zwei 6 und 8 Jahre alten Kindern, wird dauerhaft vom Hals abwärts gelähmt sein. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an, da die Ehefrau vor Beginn der Tatausführung arglos und in Folge dessen auch wehrlos gewesen sei. Zudem sei sie vom Angeklagten planmäßig in ein räumlich beengtes Schlafzimmer, in dem bereits ein zweites Messer deponiert gewesen sei und damit in einen Hinterhalt gelockt worden.

Für den Tatbestand des Mordes sieht § 211 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Von der im Gesetz eingeräumten Möglichkeit, den Strafrahmen zu mildern, da die Tat versucht und somit nicht vollendet wurde, hat die Kammer keinen Gebrauch gemacht. Die Ehefrau sei dem Tode nur denkbar knapp und nur durch Zufall entkommen. Zudem seien die Verletzungsfolgen gravierend. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht agiert habe, denn es sei ihm gerade darauf angekommen, seine Ehefrau zu töten.

Mit der Verwerfung der am 25.03.2020 eingelegten Revision des Angeklagten ist das Urteil rechtskräftig.

(Landgericht Aurich 11 Ks 3/19)

Nr. 13/20

Wolfgang Gronewold

Landgericht Aurich

Pressestelle

Schloßplatz 3

26603 Aurich


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2020

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