Artikel-Informationen
erstellt am:
24.08.2020
Erneuter Prozessbeginn voraussichtlich am 11.01.2021
Die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Leiter der Wirbelsäulenchirurgie am Klinikum Leer, die wegen Erkrankung des Angeklagten ausgesetzt werden musste, beginnt voraussichtlich am 11.01.2021 erneut. Es sind weitere Fortsetzungstermine vorgesehen.
Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme (§ 331 Strafgesetzbuch) in 46 Fällen und wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall (§§ 332, 335 Strafgesetzbuch) in 28 Fällen wird vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Henning Deeken verhandelt.
Gegenstand des Verfahrens sind weiterhin zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden sind. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum von 2011 bis 2015 als Leiter der Abteilung für Wirbelsäulenchirurgie unter Verletzung von Dienstpflichten eine Entwicklungs- und Provisionsvereinbarung mit einer Vertriebsgesellschaft für Medizinprodukte über deren Wirbelsäulenimplantate abgeschlossen zu haben. Auf dieser Basis soll er Provisionszahlungen erhalten haben. Daneben wird dem Angeklagten zur Last gelegt, von einer weiteren Vertriebsgesellschaft unter Verletzung von Dienstpflichten als Gegenleistung für die Bevorzugung von Wirbelsäulenimplantaten eines Herstellers eine fortlaufende Vergütung bezogen zu haben.
Die in diesem Zusammenhang ebenfalls angeklagte vormalige Geschäftsführerin der Vertriebsgesellschaft wurde im Mai dieses Jahres wegen Bestechung in 6 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde die Zahlung eines Geldbetrages von 18.000 € festgesetzt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Landgericht Aurich 15 Kls 2/18)
Nr. 11/20
Wolfgang Gronewold
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
2603 Aurich
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erstellt am:
24.08.2020