Artikel-Informationen
erstellt am:
21.04.2021
zuletzt aktualisiert am:
23.04.2021
Im Zuge von Arbeiten an den Telefonanlagen am Justizstandort Aurich kann es ab Freitag, den 23.04.2021 bis einschließlich Montag, den 26.04.2021 zu Einschränkungen der telefonischen Erreichbarkeit kommen.
Mit Wirkung ab Montag (26.04.21) gelten für sämtliche Telefon- und Faxanschlüsse überdies neue Rufnummern. Die aktuellen Rufnummern verlieren im Laufe des kommenden Freitags (23.04.21) ihre Gültigkeit.
Von den Maßnahmen sind das sowohl Landgericht Aurich, das Amtsgericht Aurich wie auch die Staatsanwaltschaft Aurich gleichermaßen betroffen.
Eine zuverlässige telefonische Erreichbarkeit aller Häuser ist auch während der Umstellungsphase unter der folgenden (neuen) zentralen Rufnummer gewährleistet:
Telefon: 04941 9998- 0 (Vermittlung)
Besonderer Hinweis für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden gebeten, Schriftsätze an die vorgenannten Stellen fortan ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einzureichen. Dessen Funktionalität ist auch während der Umstellungsphase gewährleistet.
Eine zusätzliche Übersendung von Schriftsätzen per Telefax ist nicht erforderlich, sondern führt zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes und damit zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe der Justizstandorte.
Nr. 20/21
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
21.04.2021
zuletzt aktualisiert am:
23.04.2021