Artikel-Informationen
erstellt am:
11.02.2022
Aktenzeichen: 11 KLs 31/18
Spruchkörper: 3. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Herrmann
Termin: 14.02.2022, 09.30 Uhr
Saal: 003
Fortsetzungen: 15.02.2022, 22.02.2022, 01.03.2022, 07.03.2022, 14.03.2022,
jeweils 09.30 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt den heute 32 und 28 Jahre alten Angeklagten aus den Landkreisen Emsland und Wittmund Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, die sich zwischen Februar 2015 und Juli 2017 in Wittmund und anderenorts zugetragen haben sollen. Dabei soll der 32-jährige Angeklagte in einer Vielzahl von Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln (insbesondere Kokain und Cannabis) unerlaubt Handel getrieben haben. Teilweise soll er gemeinschaftlich mit dem 28-jährigen Angeklagten, welcher die Betäubungsmittel zuvor in nicht geringer Menge aus den Niederlanden eingeführt haben soll, gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft hat jeweils die Einziehung eines fünfstelligen Betrages beantragt.
Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
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Aktenzeichen: 11 KLs 30/21
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte
Termin: 16.02.2022, 09.00 Uhr
Saal: 003
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 36 Jahre alten Beschuldigten aus dem Landkreis Aurich unter anderem Körperverletzungen zur Last, wobei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Er soll im Herbst 2020 in Dornum zunächst zwei Körperverletzungen zum Nachteil eines erwachsenen Mannes sowie eine Sachbeschädigung begangen haben. Am selben Tag soll er eine Körperverletzung zum Nachteil einer erwachsenen Frau und am darauffolgenden Tag einen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung begangen haben.
Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.
Nr.7/22 Teil II
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.02.2022