Artikel-Informationen
erstellt am:
01.02.2023
Aktenzeichen: 19 KLs 25/22
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte
Termin: 06.02.2023, 09.00 Uhr
Saal: 116
Fortsetzungen: 10.02.2023, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 22 Jahre alten Angeklagten aus Ritterhude mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, die sich im Jahr 2021 unter anderem im Grenzbereich Bunde zugetragen haben sollen. Der Angeklagte soll u. a. in mehreren Fällen Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeführt haben. Dabei soll jeweils der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten worden sein. Die Taten sollen sich auf Marihuana und Kokain bezogen haben.
Es ist ein Sachverständiger geladen.
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Aktenzeichen: 19 KLs 26/22
Spruchkörper: 3. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Herrmann
Termin: 06.02.2023, 09.00 Uhr
Saal: 03
Fortsetzungen: 23.02. und 02.03.2023, jeweils 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt den heute 44 und 45 Jahre alten Angeklagten aus Aurich mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, die sich in den Jahren 2021 und 2022 in Aurich zugetragen haben sollen. Die beiden Angeklagten sollen in mehreren Fällen gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben haben. Die Taten sollen sich auf Cannabisprodukte und Amphetamine bezogen haben. In einem Fall sollen die Angeklagten Gegenstände bei sich geführt haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines fünfstelligen Geldbetrages beantragt.
Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
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Aktenzeichen: 11 KLs 53/21
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte
Termin: 08.02.2023, 09.00 Uhr
Saal: 03
Fortsetzungen: 21.02.2023, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 27 Jahre alten Angeklagten aus Leer mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, die sich 2019 in Leer ereignet haben sollen. Der Angeklagte soll gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben haben, wobei er in vier Fällen Betäubungsmittel an Personen unter 18 Jahren abgegeben haben soll. In einem Fall soll es sich um bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben. Die Taten sollen sich auf Marihuana, Amphetamin und MDMA bezogen haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines dreistelligen Geldbetrages beantragt.
Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
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Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.
Nr. 5/23
Wahlers
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.02.2023