Artikel-Informationen
erstellt am:
03.02.2022
Aktenzeichen: 11 KLs 32/21
Spruchkörper: 3. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Herrmann
Termin: 08.02.2022, 09.00 Uhr
Saal: 03
Fortsetzungen: 11.02.22, 09.00 Uhr jeweils 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 27 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Aurich die tateinheitliche Begehung einer gefährlichen Körperverletzung nebst Sachbeschädigung zur Last, welche sich im Oktober 2020 in Dornum zugetragen haben soll. Er soll in einer Einrichtung u.a. Gegenstände in Richtung anderer Personen geworfen haben.
Die Kammer wird über die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden haben.
Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.
Nr. 7/22
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
03.02.2022