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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 51)


Aktenzeichen:
13 KLs 13/24

Spruchkörper: 1. Große Jugendkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte

Termin: 16.12.2024, 09.00 Uhr

Saal: 003

Fortsetzung: 19.12.2024, 14.00 Uhr, 08.01.2025, 09.00


Die 1. Große Jugendkammer verhandelt in einer Strafsache gegen einen heute 33 Jahre alten Angeklagten aus Wittmund wegen des Vorwurfs der versuchten besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung.

Die Tat soll sich im August 2024 in Wittmund im privaten Umfeld ereignet haben.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.


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Aktenzeichen: 13 KLs 28/23

Spruchkörper: 1. Große Jugendkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte

Termin: 17.12.2024, 09.00 Uhr

Saal: 003

Fortsetzung: 07.01., 15.01., 28.01. und 07.02.2025. jeweils 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 33 Jahre alten Angeklagten, der sich derzeit in der JVA Oldenburg befindet, u. a. sexuellen Missbrauch von Kindern zur Last. Darüber hinaus soll er, gemeinsam mit dem ebenfalls 33 Jahre alten Mitangeklagten aus Rhauderfehn, eine Vergewaltigung begangen haben.

Die Taten sollen sich im Jahr 2022 u. a. in Westoverledingen ereignet haben.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.


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Aktenzeichen:
19 KLs 19/24

Spruchkörper: 3. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Klein

Termin: 19.12.2024, 09.00 Uhr

Saal: 116

Fortsetzung: 06.01, 16.01., 23.01.2025, jeweils 09.00 Uhr

Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen einen heute 24 Jahre alten Angeklagten aus Emden wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung sowie der Sachbeschädigung.

Der Angeklagte soll im Juli 2024 ein Feuer in seiner Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Emden gelegt haben. Der Brand soll durch die Feuerwehr gelöscht worden sein. Es soll ein Sachschaden in Höhe von etwa 10.000,- €. Bereits im Mai 2024 soll der Angeklagte in demselben Mehrfamilienhaus ein Sofa angezündet haben. Hierbei soll ein Sachschaden von ca. 5.000,- € entstanden sein.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.



Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.


Nr. 43/24

Schmagt
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2024

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