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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 5)

Aktenzeichen: 11 Ks 14/25

Spruchkörper: Schwurgericht

Vorsitz: Richterin am Landgericht Schomber-Trauernicht

Termin: 27.01.2026, 09.00 Uhr

Saal: 108

Fortsetzungstermine: 29.01.2026 (09:30 Uhr), 10.02.2026, 12.02.2026 (jeweils 09:00 Uhr)


Das Schwurgericht verhandelt in einem Strafverfahren gegen einen 28jährigen aus Jengum. Ihm wird vorgeworfen, im August 2025 in Jengum in einer Monteursunterkunft mit einem Mitbewohner in den Streit geraten und anschließend mehrfach mit einem Messer auf ihn eingestochen zu haben. Das Opfer befand sich mehrere Tage im künstlichen Koma, überlebte indes.

Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind zwei Dolmetscher, zwei Sachverständige und ein Zeuge geladen.

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Aktenzeichen: 13 KLs 15/24

Spruchkörper: 1. Große Jugendkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte

Termin: 27.01.2026, 09.00 Uhr

Saal: 116

Fortsetzungstermin: 28.01.2026, 09:00 Uhr


Die 1. Große Jugendkammer verhandelt in einem Sicherungsverfahren gegen einen inzwischen 22jährigen aus Stuttgart. Ihm wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit in der Nacht zum 14.06.2022 in Leezdorf in einem Apartementzimmer im „Leezdorfer Hof“ einen Brand gesetzt zu haben. Das Feuer breitete sich auf den Dachstuhl und in den Räumlichkeiten im 1. OG aus, der Sachschaden beträgt mindestens 300.000 €.

Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind zwei Sachverständige und ein Zeuge geladen.

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Aktenzeichen: 19 KLs 30/25

Spruchkörper: 4. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Gralla

Termin: 29.01.2026, 09.00 Uhr

Saal: 116

Fortsetzungstermin: 05.02.2026, 09:00 Uhr


Die 4. Große Strafkammer verhandelt in einem Strafverfahren drei Angeklagte im Alter von 22 bis 25 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, im Juli 2025 in Emden gemeinschaftlich handelnd in eine Wohnung eingedrungen zu sein, den Wohnungsinhaber geschlagen und gefesselt zu haben und ihm anschließend eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel, Bargeld und Wertgegenstände entwendet zu haben.

Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind sechs Zeugen, ein Dolmetscher und ein Sachverständiger geladen.

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Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.


Nr. 05/25

Drosten
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2026

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