Artikel-Informationen
erstellt am:
10.11.2023
Aktenzeichen: 11 KLs 3/23
Spruchkörper: 4. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzende Richterin am Landgericht Rickels-Havemann
Termin: 13.11.2023
Saal: 116
Fortsetzung: 27.11. und 11.12.23, jeweils 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 40 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Aurich die Begehung einer gefährlichen Köperverletzung in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz sowie einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Verstoß gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe zur Last. So soll sich der Angeklagte im März 2021 mit dem Geschädigten und einer dritten Person in Emden getroffen haben. Dort soll es zwischen den Dreien zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte mit einer Schusswaffe mehrmals in Richtung des Geschädigten und der dritten Person geschossen und den Geschädigten schließlich im Bein getroffen haben soll. Darüber hinaus soll der Angeklagte bis Mitte des Jahres 2021 Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – insbesondere mit Amphetamin und Kokain – betrieben haben. Zudem soll der Angeklagte im März 2022 an seiner Wohnanschrift über mehrere erlaubnispflichtige und explosionsgefährliche Stoffe, nicht aber über die erforderliche Erlaubnis für diese, verfügt haben.
Es sind Zeugen geladen.
Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.
Nr. 42/23
Schmagt
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
10.11.2023