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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 4)

Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 4)


Aktenzeichen: 19 KLs 24/21

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer

Vorsitz: Richter am Landgericht Klein

Termin: 25.01.2022, 09.30 Uhr

Saal: 03

Fortsetzungen: 03.02., 09.03., 22.03. und 31.03. jeweils 09.30 Uhr, 16.022., 13.00 Uhr, 23.02. 13.30 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 33-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Leer, dem 63 Jahren alten Angeklagten aus Delmenhorst sowie der 32-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Leer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, die sich zwischen März 2020 und Juli 2021 u. a. in Rhauderfehn zugetragen haben sollen. Dabei soll der 33-jährige Hauptangeklagte in mehreren Fällen mit Betäubungsmitteln (überwiegend in nicht geringer Menge) unerlaubt Handel getrieben haben. Die Taten sollen sich auf Marihuana und Amphetamin bezogen haben. Zu diesen Taten soll ihm der 63-jährige Mitangeklagte teilweise Hilfe geleistet haben. Der 32-jährigen Mitangeklagte wird ein Fall des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Marihuana) sowie ein Fall der Geldwäsche zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines sechsstelligen Betrages beantragt.

Es handelt sich um ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit verschlüsselten Nachrichten sogenannter Krypto-Handys des Anbieters „EncroChat“, die im Rahmen einer Zusammenarbeit niederländischer und französischer Ermittlungsbehörden im vergangenen Jahr sichergestellt und entschlüsselt werden konnten.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.


Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.

Nr. 4/22
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2022

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