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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 39)

Aktenzeichen: 11 KLs 18/22

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Raap

Termin: 25.09.2023, 11.30 Uhr

Saal: 003

Fortsetzung: 16.10.2023, 08.30 Uhr, 23.10.2023. 09.00 Uhr, 02.11.2023, 14.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 27 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Leer mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, die sich im Jahr 2020 in Bunde und andernorts zugetragen haben sollen. So soll der Angeklagte in acht Fällen Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in die Bundesrepublik eingeführt und dadurch zugleich einem anderen hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorsätzlich Hilfe geleistet haben. Die Taten sollen sich auf Heroin und Kokain bezogen haben.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

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Aktenzeichen: 19 KLs 6/22

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Raap

Termin: 26.09.2023, 10.00 Uhr

Saal: 116

Fortsetzung: 05.10.2023, 09.00 Uhr

Einem 40 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Leer legt die Staatsanwaltschaft Aurich diverse Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last. So soll der Angeklagte in den Jahren 2019 und 2020 u. a. in Leer gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben und diese in die Bundesrepublik eingeführt haben. Die Taten sollen sich auf Heroin und Kokain bezogen haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines vierstelligen Geldbetrages beantragt.

Es ist ein Zeuge und ein Sachverständiger geladen.

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Aktenzeichen: 11 KLs 16/22

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte

Termin: 29.09.2023, 09.00 Uhr

Saal: 116

Fortsetzung: 06.10. und 13.10.2023, 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 52-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Wittmund die Begehung einer Bedrohung zur Last, welche sich im März 2020 in Esens zugetragen haben soll.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

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Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.


Nr. 35/23

Schmagt
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2023

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