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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 38)

Aktenzeichen: 11 KLs 53/23

Spruchkörper: 3. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Klein

Termin: 15.09.2025, 09:00 Uhr

Saal: 003

Fortsetzungstermine: 25.09.2025, 06.10.2025 (jeweils 09:00 Uhr)

Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einem Strafverfahren gegen einen 29jährigen aus Uplengen mit unklarer Staatsangehörigkeit. Ihm wird vorgeworfen, im August 2022 in Uplengen ein ihm nicht gehörendes Fahrzeug an den Geschädigten veräußert zu haben. Nachdem der Geschädigte mangels Übergabe von Fahrzeugpapieren vom Kaufvertrag zurücktrat und das Geld zurückforderte, soll der Angeklagte ein Messer gezogen und es dem Geschädigten in den Rücken gedrückt haben, um ihn von der Durchsetzung seines Anspruchs abzuhalten.

Für den Hauptverhandlungstermin sind vier Zeugen, zwei Dolmetscher und ein Sachverständiger geladen.

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Aktenzeichen: 11 KLs 22/25

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Sanders

Termin: 15.09.2025, 09:00 Uhr

Saal: 003

Fortsetzungstermine: 22.09.2025, 09:00 Uhr

Die 1. Große Strafkammer verhandelt in einem Strafverfahren gegen einen 45jährigen aus Esens. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2023 und 2024 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in Esens in mehreren Fällen seine Mutter körperlich verletzt zu haben.

Für den Hauptverhandlungstermin sind vier Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

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Aktenzeichen: 19 KLs 13/23

Spruchkörper: 3. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Klein

Termin: 16.09.2025, 09:00 Uhr

Saal: 003

Fortsetzungstermin: 18.09.2025, 09:00 Uhr

Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einem Sicherungsverfahren gegen einen 50jährigen Deutschen, derzeit einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Ihm wird vorgeworfen im März 2025 im nicht ausschließbaren Zustand der Schuldunfähigkeit versucht zu haben, ein Mehrfamilienhaus in Leer in Brand zu setzen. Der Brand konnte jedoch gelöscht werden, bevor es zu einem Feuerausbruch kam.

Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind 11 Zeugen, ein Dolmetscher und ein Sachverständiger geladen.

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Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.


Nr. 48/25


Dr. Gralla
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2025

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