Artikel-Informationen
erstellt am:
14.09.2023
Aktenzeichen: 19 KLs 17/23
Spruchkörper: 4. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzende Richterin am Landgericht Rickels-Havemann
Termin: 18.09.2023, 13.30 Uhr
Saal: 116
Fortsetzung: 26.09.2023 und 13.10.2023, jeweils 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem Anfang 30-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Leer u.a. einen besonders schweren Raub in Tateinheit mit Körperverletzung sowie einen Wohnungseinbruchdiebstahl zur Last. Sämtliche Taten sollen sich im Landkreis Leer ereignet haben. So soll der Angeklagte im März 2023 in zwei verschiedene Einfamilienhäuser eingedrungen sein und Bargeld entwendet haben, in einem Fall soll er während der Tat auf die Bewohnerin des Hauses getroffen sein und diese – unter Vorhalt eines gefährlichen Gegenstandes – zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte den Bewohner eines Einfamilienhauses unter Vorhalt einer Pistole zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben.
Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
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Aktenzeichen: 11 KLs 15/23
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte
Termin: 22.09.2023, 09.00 Uhr
Saal: 116
Fortsetzung: 10.10.2023, 09.00 Uhr
Mit Urteil vom 31.08.2022 hat das Landgericht Aurich einen Anfang 50 Jahre alten Angeklagten aus Norden des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 500 Fällen schuldig gesprochen. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben, die getroffenen Feststellungen jedoch aufrechterhalten. Die 2. Große Strafkammer hat daher nunmehr über die rechtliche Würdigung des bereits festgestellten Sachverhaltes zu entscheiden, gegebenenfalls ergänzende Feststellungen zum Sachverhalt zu treffen und über eine mögliche Strafe zu befinden.
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Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.
Nr. 34/23
Schmagt
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
14.09.2023