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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 37)

Aktenzeichen: 11 KLs 12/23

Spruchkörper: 4. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzende Richterin am Landgericht Rickels-Havemann

Termin: 11.09.2023, 09.00 Uhr

Saal: 116

Fortsetzung: -

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 36 Jahre alten Angeklagten aus Leer einen besonders schweren räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung zur Last. So soll der Angeklagte im Dezember 2021 in einem Supermarkt in Leer Alkoholika entwendet haben. Als der Kaufhausdetektiv den Angeklagten auf die gestohlenen Waren angesprochen haben soll, soll der Angeklagte diesen mit einer Glasflasche gegen den Kopf geschlagen haben, um mit dem Diebesgut fliehen zu können.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

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Aktenzeichen: 11 KLs 40/22

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Raap

Termin: 14.09.2023, 09.00 Uhr

Saal: 003

Fortsetzung: 19.09.2023, 09.00 Uhr, 21.09.2023, 14.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 32 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Leer mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last. So soll er im Jahr 2021 in insgesamt vier Fällen mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge Handel getrieben haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines mittleren fünfstelligen Betrages beantragt.

Es ist ein Zeuge geladen.

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Aktenzeichen: 19 KLs 18/23

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Raap

Termin: 14.09.2023, 13.30 Uhr

Saal: 003

Fortsetzung: 19.09.2023, 13.30 Uhr, 26.09.2023, 13.30 Uhr, 09.10.2023, 09.00, 19.10.2023, 13.30 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt den heute 28, 54 und 55 Jahre alten Angeklagten zur Last als Bande mehrere Diebstähle in Tateinheit mit Computerbetrugstaten begangen zu haben. Die Taten sollen sich in den Jahren 2022 und 2023 in der gesamten Bundesrepublik, u. a. auch in Emden, im Landkreis Aurich und im Landkreis Emsland, zugetragen haben. Die Angeklagten sollen dabei zunächst Geldbörsen und EC-Karten in Supermärkten entwendet haben. Das Bargeld sollen die Angeklagten für sich behalten haben, mit den Bankkarten sollen sie in der Folge Geld von den Konten der Geschädigten abgehoben haben.

Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines fünfstelligen Geldbetrages beantragt.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

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Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.


Nr. 32/23

Schmagt
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2023

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