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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 36)

Aktenzeichen: 11 KLs 4/22

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte

Termin: 05.09.2022, 09.00 Uhr

Saal: 116

Fortsetzungen: 12.09. und 14.09.2022, jeweils 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 43 Jahre alten Angeklagten ohne festen Wohnsitz die gemeinschaftliche Begehung einer besonders schweren räuberischen Erpressung zur Last, welche sich im Juli 2020 in Aurich zugetragen haben soll. Dabei soll er zusammen mit drei gesondert verfolgten Personen das Opfer in dessen Privatwohnung aufgesucht und es unter Schlägen zur Herausgabe von Bargeld erpresst haben, wobei eine der weiteren Personen dem Opfer ein Messer vorgehalten haben soll. Zudem soll der Angeklagte im November 2020, ebenfalls in Aurich, einen Raub und eine Körperverletzung begangen haben. Dabei soll er dem Opfer unter Anwendung von Gewalt den privaten Pkw entwendet haben.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

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Aktenzeichen: 19 KLs 13/22

Spruchkörper: 3. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Herrmann

Termin: 08.09.2022, 09.00 Uhr

Saal: 116

Fortsetzungen: 26.09.2022, 13 Uhr, 13.10., 03.11. und 07.11.2022, jeweils 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt den heute 33, 38 und 56 Jahre alten Angeklagten, welche alle aus dem Landkreis Aurich kommen, diverse Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, welche sich u. a. in Aurich ereignet haben sollen. Die Angeklagten sollen teilweise bandenmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben haben. Teilweise sollen sie bei dem Handel mit Betäubungsmitteln Gegenstände bei sich geführt haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt waren. Die Taten sollen sich auf Marihuana und Amphetamin jeweils im Kilobereich sowie auf Kokain bezogen haben.

Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines sechsstelligen Geldbetrages beantragt.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.



Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.

Nr. 36/22
Schmagt
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2022

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