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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 22)

Aktenzeichen: 19 KLs 5/22

Spruchkörper: 3. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Herrmann

Termin: 23.05.2022, 12.00 Uhr

Saal: 03

Fortsetzungen: 13.06., 16.06., 23.06., 30.06., 07.07.; jeweils 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt den heute 42 und 38 Jahre alten Angeklagten aus Südbrookmerland mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, die sich im November 2021 in Südbrookmerland zugetragen haben sollen. Sie sollen gemeinschaftlich handelnd gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben haben, wobei es in einem Fall zu einem bewaffneten Handeltreiben gekommen sein soll. Die Taten sollen sich auf Marihuana und Kokain bezogen haben.

Es sind Zeugen geladen.


Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.


Nr. 25/22

Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.05.2022

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