Artikel-Informationen
erstellt am:
03.01.2025
Aktenzeichen: 11 KLs 34/23
Spruchkörper: 4. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Sanders
Termin: 06.01.2025, 09.00 Uhr
Saal: 116
Fortsetzung: 14.01.2025, 09.00 Uhr
Die 4. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen zwei jeweils 23 Jahre alte Angeklagte aus Leer wegen des Vorwurfs des besonders schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Die Angeklagten sollen am 20.12.2022 den Geschädigten in Leer aufgesucht und diesem sodann mit einer Waffe mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Sodann sollen sie dem Geschädigten sein Mobiltelefon weggenommen haben.
Es ist ein Sachverständiger geladen.
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Aktenzeichen: 19 KLs 8/23
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Witte
Termin: 07.01.2025, 13.30 Uhr
Saal: 003
Fortsetzung: 29.01.2025, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt dem heute 40 Jahre alten Angeklagten aus Weener sowie dem weiteren 62 Jahre alten Angeklagten aus Weener mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last.
Die Angeklagten sollen u. a. Kokain und Heroin aus den Niederlanden in die Bundesrepublik eingeführt und damit Handel getrieben haben.
Die Taten sollen sich von 2019 bis 2020 u. a. in Weener und Bunde zugetragen haben.
Es ist ein Sachverständiger geladen.
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Aktenzeichen: 11 Ks 9/24
Spruchkörper: Schwurgerichtskammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Raap
Termin: 07.01.2025, 14.00 Uhr
Saal: 116
Fortsetzung: 14.01.2025, 09.00 Uhr, 21.01.2025, 08.30 Uhr, 23.01.2025, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Aurich legt der heute 63 Jahre alten Angeklagten aus Aurich einen Totschlag zur Last, der sich am 05.08.2024 in Aurich ereignet haben soll.
So soll die Angeklagte ihren damaligen Lebensgefährten getötet haben, indem sie ihm ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben soll. Der Geschädigte soll erstickt sein.
Es sind Zeugen und Sachverständige geladen.
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Aktenzeichen: 11 KLs 40/24
Spruchkörper: 3. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Klein
Termin: 09.01.2025, 09.00 Uhr
Saal: 116
Fortsetzung: -
Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 25 Jahre alten Angeklagten, zurzeit JVA Vechta, wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis.
Mit Urteil der 2. Großen Strafkammer vom 07.02.2024 wurde der Angeklagte wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der 2. Großen Strafkammer verpackte der Angeklagte im Jahr 2022 für nicht näher bekannte Betäubungsmittelhändler mindestens 45 kg Cannabis in Einzelpakete zu jeweils ca. 1 Kilogramm.
Mit Beschluss vom 20.08.2024 änderte der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten – aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes - das Urteil im Schuldspruch dahin, dass der Angeklagte der Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis schuldig ist. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen. Aufgrund des Konsumcannabisgesetzes und dem nun zu berücksichtigenden Strafrahmen hat die 3. Große Strafkammer nunmehr über den Strafausspruch neu zu entscheiden.
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Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
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Artikel-Informationen
erstellt am:
03.01.2025