Artikel-Informationen
erstellt am:
09.04.2026
Aktenzeichen: 19 KLs 32/25
Spruchkörper: 4. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Gralla
Termin: 13.04.2026, 09.00 Uhr
Saal: 116
Die 4. Große Strafkammer verhandelt in einem Strafverfahren gegen einen 35jährigen syrischen Staatsangehörigen aus Leer, der sich inzwischen in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird vorgeworfen, im November 2023 im Julianenpark in Leer u.a. eine Vergewaltigung und eine sexuelle Belästigung begangen zu haben.
Für die Hauptverhandlung sind drei Zeugen, ein Sachverständiger und ein Dolmetscher geladen.
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Aktenzeichen: 11 Ks 15/25
Spruchkörper: Schwurgerichtskammer
Vorsitz: Richterin am Landgericht Schomber-Trauernicht
Termin: 14.04.2026, 09.00 Uhr
Saal: 116
Fortsetzungstermine: 16.04.2026, 09:00 Uhr, Saal 108
Die Schwurgerichtskammer verhandelt in einem Sicherungsverfahren gegen eine 32jährige aus Leer, welche derzeit einstweilig im Maßregelvollzug untergebracht ist. Ihr wird vorgeworfen, im Dezember 2024 in Norden im Zustand der Schuldunfähigkeit oder im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit u.a. versucht zu haben, andere Menschen zu ermorden und durch dieselbe Handlung eine besonders schwere Brandstiftung begangen zu haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind vier Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
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Aktenzeichen: 11 KLs 36/23
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Fuchs
Termin: 15.04.2026, 09.00 Uhr
Saal: Amtsgericht Aurich, 107
Die 2. Große Strafkammer verhandelt in einem Strafverfahren gegen einen 35jährigen aus Emden. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von Oktober 2021 bis April 2023 in Emden und andernorts u.a. mit Betäubungsmitteln (u.a. Marihuana, Kokain und Amphetamin) in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Der Angeklagte soll durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag von über 38.000 € erlangt haben. Zudem wird dem Angeklagten zur Last gelegt, im oben genannten Zeitraum einen Raub in Tateinheit mit einer Körperverletzung begangen zu haben.
Für die Hauptverhandlung sind zwei Zeugen geladen.
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Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.
Nr. 19/26
Drosten
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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erstellt am:
09.04.2026