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Langjährige Haftstrafe nach Verurteilung im ersten Encro-Chat Verfahren des Landgerichts Aurich

Mit Urteil vom 03.12.2021 hat die 2.Große Strafkammer des Landgerichts Aurich (Az. 19 KLs 14/21) einen ein heute 39 Jahre alten Angeklagten aus der Gemeinde Bunde des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Geldwäsche in 83 Fällen, davon in 71 Fällen gemeinschaftlich handelnd, schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Zusätzlich hat die Kammer die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von rund EUR 1. Mio. angeordnet und überdies Vermögensgegenstände des Angeklagten, namentlich ein hochwertiges Fahrzeug, diverse Kryptowährungen sowie ein durch Einsatz von Drogengeld erbautes Einfamilienhaus in der Gemeinde Bunde eingezogen. Des Weiteren hat die Kammer die Einziehung sichergestellter Drogen (rund 96kg Marihuana, 25kg Haschisch, knapp 1kg Kokain und Amphetamin) angeordnet.

Die Kammer hat festgestellt, dass der Angeklagte u. a. als Mitglied einer Bande Betäubungsmittel in nicht geringer Menge aus den Niederlanden und Spanien mittels präparierter Verstecke in umgebauten Fahrzeugen über Kuriere in die Bundesrepublik eingeführt und mit ihnen unerlaubt Handel getrieben habe. Die Taten sollen sich in den Jahren 2018 und 2020 zugetragen und die Einfuhr von großen Mengen Marihuana (bis zu 140kg), Haschisch (25kg) und Kokain (1kg) zum Gegenstand gehabt haben.

Die mitangeklagte Ehefrau ist wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gemeinschaftlicher Geldwäsche in 52 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Gegen Angeklagte ist die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von knapp EUR 100.000,00 angeordnet worden, wobei die Kammer insoweit auf eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Hauptangeklagten erkannt hat. Auch gegen sie ist die Einziehung der gemeinsamen Immobilie angeordnet worden.

Die ebenfalls angeklagte Mutter des Angeklagten ist wegen gemeinschaftlicher Geldwäsche in 19 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt worden. Gegen sie ist die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von rund EUR 38.000 angeordnet worden.

Schließlich hat die Kammer gegen das immobilienfinanzierende Kreditinstitut die Einziehung eines sicherungsübereigneten PKW des Angeklagten sowie das entschädigungslose Erlöschen der Grundschuld der Bank an der eingezogenen Immobilie angeordnet, da die an den Finanzierungsgeschäften beteiligten Bankmitarbeiter leichtfertig dazu beigetragen haben sollen, dass PKW und Immobilie vom Angeklagten dazu genutzt werden konnten, die Herkunft illegal erwirtschafteter Gelder zu verschleiern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es handelt sich um das erste Verfahren, welches im Zusammenhang mit verschlüsselten Nachrichten sogenannter Krypto-Handys des Anbieters „EncroChat“, die im Rahmen einer Zusammenarbeit niederländischer und französischer Ermittlungsbehörden im vergangenen Jahr sichergestellt und entschlüsselt werden konnten, am Landgericht Aurich eingegangen ist.

Nr. 62/21
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2021

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