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Landgericht Aurich ordnet dauerhafte Unterbringung nach Brandlegung in Norder Pflegeheim an


Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat am 16.04.2026 die Unterbringung einer heute 32-jährigen Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigte im Dezember 2024 einen Brand in einer geschlossenen Abteilung des Johann-Christian-Reil-Hauses in Norden gelegt hat.

Nach den Feststellungen des Gerichts entzündete die Beschuldigte am späten Abend des 17. Dezembers 2024 gegen 23:00 Uhr in ihrem Zimmer auf der geschlossenen Station das Kopfkissen ihres Bettes. Dadurch verursachte die Beschuldigte einen Brand. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich insgesamt 125 Bewohner im Gebäude, von denen mindestens 89 schliefen.

Infolge des Brandes erlitt ein Bewohner eine Rauchgasvergiftung. Dass keine weiteren Personen zu Schaden kamen oder starben, war dem schnellen Eingreifen der Einsatzkräfte der Feuerwehr zu verdanken, welche die Evakuierung der gefährdeten Bewohner durchführten. Das Brandgesehen führte zu massiven Schäden am Gebäude. Es entstanden Sachschäden in Höhe von über 105.000 Euro.

Das Gericht stellte fest, dass die Beschuldigte in der Absicht handelte, sich selbst das Leben zu nehmen. Den möglichen Tod anderer Bewohner nahm sie bei ihrer Tat zumindest billigend in Kauf.

Die Tat bewertete die Kammer als versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung, versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie gefährlicher Körperverletzung. Dabei sah das Gericht die Mordmerkmale der Heimtücke und die Begehung unter Verwendung gemeingefährlicher Mittel als verwirklicht an.

Nach Überzeugung des Gerichts handelte die Frau aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen Psychose. In der Folge war sie zum Zeitpunkt der Tatbegehung schuldunfähig.

Wegen dieser Schuldunfähigkeit ordnete die Kammer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da zur Überzeugung des Gerichts von der Beschuldigten aufgrund ihres Zustands weiterhin erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind.

Die Entscheidung (Az. 11 Ks 15/25) ist nicht rechtkräftig.


Nr. 21/26

Drosten
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich


Artikel-Informationen

erstellt am:
17.04.2026

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