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erstellt am:
06.01.2025
Mit Urteil vom 24.04.2024 (Az. 13 KLs 33/23) hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich einen heute 19 Jahre alten Angeklagten aus Emden u. a. wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Einen heute 27 Jahre alten Angeklagten hat die Kammer wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ebenfalls dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Dem weiteren 20-jährigen Angeklagten hatte die Kammer wegen Beihilfe zum Diebstahl auferlegt 150 Stunden gemeinnützige Arbeit im van-Ameren-Bad in Emden zu verrichten.
Die Verurteilung des 19-jährigen Angeklagten wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt. Der 20 Jahre alte Angeklagte hatte seine Verurteilung akzeptiert und der 27-jährige Angeklagte hat seine Revision im Laufe des Verfahrens zurückgenommen.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der 19- und der 27-jährige Angeklagte in der Nacht vom 10. auf den 11.07.2023 in das van-Ameren-Bad in Emden eingebrochen sind und dort Bargeld und Schwimmbadkarten entwendet haben. Im Bad hat der 19-jährige Angeklagte dann später ein Feuer entfacht, welches einen Schaden von insgesamt 1.215.000,- € verursachte. Der 20-jährige Angeklagte hat die beiden anderen Angeklagten verabredungsgemäß mit seinem PKW vom Tatort abgeholt.
Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 10.12.2024 (Az. 3 StR 406/24) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nr. 2/25
Schmagt
Landgericht Aurich
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Schloßplatz 3
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erstellt am:
06.01.2025