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Für Besucherinnen und Besuchern der ostfriesischen Gerichte gilt 3G-Regel


Die Präsidentin des Landgerichts Aurich sowie die Direktorin und Direktoren der Amtsgerichte Aurich, Leer, Emden, Wittmund und Norden weisen darauf hin, dass für Besucherinnen und Besucher der Gerichte ab sofort die sog. 3G-Regel sowie ein neuer Maskenstandard gilt.

Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher müssen daher vor Betreten der jeweiligen Gerichtsgebäude ihren Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder

eine aktuelle Bescheinigung (in gedruckter oder elektronischer Form) über die Durchführung eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Die Bescheinigung des Arbeitsgebers über einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest erfüllt diese Voraussetzungen ebenfalls. Ferner ist ein gültiger Personalausweis oder sonstiges amtlichen Ausweisdokument vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund werden Rechtsuchende sowie Besucherinnen und Besucher gebeten, vor Aufsuchen der Gerichte verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann.

Verfahrensbeteiligte haben einen solchen Nachweis nicht zu erbringen, soweit nicht eine individuelle Anordnung der jeweils Vorsitzenden Richter*innen bzw. Rechtspfleger*innen erfolgt ist. Zu den Verfahrensbeteiligten zählen Angeklagte, Verteidiger, Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeug*innen, Sachverständige, sonstige Verfahrensbeteiligte (z.B. Antragsteller) sowie Vertreter der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe sowie die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft.

In öffentlich zugänglichen Bereichen der ostfriesischen Gerichte sind zudem alle Rechtssuchenden, Besucherinnen und Besucher sowie alle Verfahrensbeteiligten verpflichtet, eine medizinische Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.

Um Kenntnisnahme Beachtung wird höflich gebeten.


Nr. 65/21
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2021

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