Artikel-Informationen
erstellt am:
05.10.2023
Zum 29.09.2023 wurde am Landgericht Aurich für alle neueingehenden Verfahren in Zivilsachen die elektronische Akte eingeführt.
Aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs müssen bis zum 01. Januar 2026 sämtliche Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch geführt werden. Mit der Einführung am Landgericht Aurich arbeiten im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg nunmehr sämtliche Landgerichte in Zivilsachen mit der elektronischen Akte. Bereits seit dem 01. Januar 2022 sind Gerichte, Rechtsanwälte und Behörden verpflichtet elektronisch miteinander zu kommunizieren.
In den vergangenen Wochen fanden mehrtägige Schulungen für die Richter/-innen, Rechtspfleger/-innen sowie die Mitarbeiter/-innen der Serviceeinheiten statt, um einen möglichst reibungslosen Umstieg auf die elektronische Akte zu gewährleisten. Nach einer zweiwöchigen Hypridphase, in der parallel zur elektronischen Akte noch die Papierakte geführt wird, werden sämtliche neueingehenden Zivilverfahren ausschließlich elektronisch geführt.
„Die Welt wird immer digitaler. Auch in der Justiz wird die Digitalisierungsoffensive immer weiter vorangetrieben. Die Einführung der elektronischen Akte in Zivilsachen stellt einen weiteren Schritt in Richtung modernes, schnelles und flexibles Arbeiten dar. Dieser Reformprozess war und ist dringend notwendig.
Ich freue mich und bin dankbar, dass alle Mitarbeitenden so aufgeschlossen und engagiert den Weg mitgehen. Ohne ihren Einsatz würde es nicht funktionieren. Auch wenn es keine leichte Umstellung wird, bin ich mir sicher, dass die immensen Vorteile für alle auf Dauer überwiegen werden“, so die Präsidentin des Landgerichts Aurich Frauke Seewald.
Nr. 36/23
Schmagt
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich
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05.10.2023