Artikel-Informationen
erstellt am:
24.01.2025
Am 11.10.2022 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich – nach insgesamt 26 Hauptverhandlungstagen - einen heute 30 Jahre alten Angeklagten u. a. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in über 200 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt (Az.: 13 KLs 16/21). Seinen heute 25 Jahren alten Bruder hat die Kammer zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Die Kammer hat festgestellt, dass die angeklagten Brüder sich in den Niederlanden mit weiteren Personen mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, Betäubungsmittelstraftaten in erheblichem Umfang zu begehen. Die Angeklagten haben Kokain, Heroin, Marihuana, Haschisch, Ecstasy und Crystal Meth an über 30 verschiedene Abnehmer in Ostfriesland sowie im nordwestdeutschen Raum verkauft. Die Hauptverhandlung, welche u. a. von erhöhten Sicherheitsvorkehrungen geprägt wurde, mündete in einem nahezu 700 Seiten umfassenden Urteil. Am Landgericht Aurich wurden zwischenzeitlich gegen eine Vielzahl der Abnehmer weitere Strafverfahren geführt.
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen der Angeklagten mit Beschluss vom 14. November 2024 die Verurteilung zu den Haftstrafen bestätigt (Az.: 3 StR 289/23).
Nr. 6/25
Schmagt
Landgericht Aurich
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24.01.2025