Niedersachsen klar Logo

Anzahl der Verfahren der Führungsaufsicht am Landgericht Aurich weiter steigend


Zum Stichtag des 31.10.2020 werden insgesamt 243 Personen von der Führungsaufsichtsstelle am Landgericht Aurich betreut.

Die in §§ 68 ff. Strafgesetzbuch vorgesehene Führungsaufsicht ist eine nichtfreiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie dient dazu, Straffällige mit ungünstiger Sozialprognose nach Vollverbüßung der Strafhaft oder nach dem Ende der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt zu überwachen, ihnen eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit zu geben und so die Gefahr einer erneuten Straffälligkeit zu verringern.

Der Führungsaufsichtsstelle obliegt in erster Linie die Aufsicht über die Probanden und Probandinnen sowie die Überwachung der Einhaltung gerichtlicher Weisungen. Hierbei arbeitet die Führungsaufsichtsstelle eng mit der Bewährungshilfe zusammen. Die Führungsstelle am Landgericht Aurich überwacht dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Weisungen. Hierunter fallen gegenwärtig beispielsweise Kontaktverbote, Vorgaben zu Wohn- und Aufenthaltsorten, Alkohol- und Drogenverbote, Suchtmittelkontrollen, Meldeauflagen sowie Therapieweisungen. Hierneben überwacht die hiesige Führungsaufsichtsstelle auch Weisungen im Zusammenhang mit technischen Mitteln zur Aufenthaltsüberwachung (sog. elektronische Fußfessel).

Nachdem die Zahl der neu angelegten Führungsaufsichtsvorgänge in den Jahren 2016 und 2017 mit jeweils ca. 50 Neueingängen nahezu konstant geblieben ist, sind in den Jahren 2018 (64 Neuverfahren) und 2019 (67 Neuverfahren) deutlich mehr Führungsaufsichten eingeleitet worden. Gegenüber 2016/2017 ergibt sich eine Steigerung um ca. 30%. Im Jahr 2020 sind bislang 71 neue Verfahren bei der Führungsaufsichtsstelle eingegangen (Stichtag 24.11.2020).

Während die Fälle der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der Strafhaft nahezu konstant blieb, sind die Steigerungen im Wesentlichen auf die Fälle des Eintritts der Führungsaufsicht im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus zurückzuführen.

Weitergehende Informationen zur Arbeit der Führungsaufsichtsstelle finden sich auf der Internetseite des Landgerichts Aurich.


Nr. 21/20


Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich


Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln