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Weiteres Strafverfahren im Fall der Entführung eines Leeraner Reeders im April 2016

Prozessbeginn am 31.08.2020

Am Montag, den 31.08.2020 beginnt vor dem Landgericht Aurich ein weiteres Strafverfahren im Zusammenhang mit der Entführung eines Leeraner Reeders im April 2016.

In einem ersten Strafverfahren hat die 1. Große Strafkammer mit Urteil vom 6.02.2017 bereits vier Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren (unter Strafaussetzung zur Bewährung) und 6 Jahren 4 Monaten verurteilt. In einem weiteren Strafverfahren im Juli 2017 wurde ein weiterer Mitangeklagter zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Am 7.08.2018 verurteilte das Landgericht Aurich einen sechsten Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 1 Monat. Alle bisherigen Verurteilungen sind rechtskräftig geworden

Das jetzige Verfahren richtet sich gegen einen 55-jährigen Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft Aurich in der Anklageschrift vom 2.04.2020 eine unmittelbare Beteiligung an der Entführung zur Last legt. Der Angeklagte war international zur Fahndung ausgeschrieben und hielt sich zuletzt in den USA auf, wo er im September 2019 festgenommen wurde. Im Februar 2020 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der Prozess beginnt am 31.08.2020 um 9.00 Uhr vor der 1. Großen Strafkammer unter Vorsitz des Richters am Landgericht Bastian Witte. Fortsetzungstermine sind für den 3.09.2020 und 8.09.2020, jeweils 9.00 Uhr, vorgesehen.

(Landgericht Aurich 19 Kls 2/20)

Nr. 12/20

Wolfgang Gronewold

Landgericht Aurich

Pressestelle

Schloßplatz 3

26603 Aurich


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2020

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